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Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V.

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Usedom aktuell

Vereinfachung bei der Anmeldung der Gäste

Am 1.11.2015 tritt das Bundesmeldegesetz in Kraft..



Das ändert sich ab dem 01.11.2015: • Im Inland gemeldete Person, die in einer Beherbergungsstätte aufgenommen werden, müssen sich künftig bei der Meldebehörde anmelden, wenn sie für länger als sechs Monate (statt der momentan geltenden zwei Monate) aufgenommen werden. Für ausländische Gäste besteht die Meldepflicht schon bei einem Aufenthalt von drei Monaten. • Im Unterschied zu den Regelungen der Landesmeldegesetz entfällt die Verpflichtung, den Hotelmeldeschein handschriftlich auszufüllen. Beherbergte Personen haben den besonderen Meldeschein künftig lediglich noch zu unterschreiben. Dies öffnet den Weg zu einem digitalen Meldeschein. Zu beachten ist jedoch, dass auch künftig der ausgedruckte Meldeschein handschriftlich zu unterzeichnen ist. Damit wird der gängigen Praxis Rechnung getragen, Hotelmeldescheine auf Grundlage zuvor übermittelter Daten von Bediensteten der Beherbergungsstätte auszufüllen. • Die bisher ausschließlich landesrechtlichen und zum Teil unterschiedlichen Regelungen über Form, Inhalt, Verwendung und Dauer der Aufbewahrung von sogenannten Beherbergungsmeldescheinen werden in das Bundesrecht übernommen.



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