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Hausboot Ueckermünde

Mietpreis ab 165 EUR
Anschrift 17373 - Ueckermünde (Seebad), DE
Personen max. 4
Kurabgabe Ueckermünde ist ein anerkanntes Seebad und erhebt eine Kurabgabe. Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren sind davon befreit.

Das Hausboot "XENIA" ist ein besonders komfortables Hausboot und lädt seit Sommer 2015 zu erholsamen Urlaubstagen in der Lagunenstadt Ueckermünde ein: Das festliegende Hausboot ist ein ideales Domizil für alle, die die besondere Atmosphäre auf dem Wasser lieben, … und dennoch am Land bleiben wollen.
 
Neu seit 2015: Die "XENIA" ist ein Boot mit einem festen Liegeplatz und verbindet das besondere Urlaubsgefühl an Bord eines Bootes mit Aspekten eines Ferienhauses. An Bord verbringen Sie Ihren Urlaub ganz direkt am Wasser. Im Rahmen unserer Vermietung ist nicht vorgesehen, dass die Boote den Liegeplatz verlassen.

In der Lagunenstadt Ueckermünde liegen die Hausboote ganz am Rande des Hafens, in unmittelbarer Nähe zur vorbeifließenden Uecker und unweit vom Sandstrand. Die geschützte Region direkt an der Südküste des Oderhaffs ist noch ein echter Geheimtipp in Mecklenburg-Vorpommern. Nur rund 100 Meter vom Hausboot entfernt beginnt der feinsandige Strand mit Zugang zum flachen Wasser des Haffs. Unmittelbar vor der Hafeneinfahrt fließt der kleine Fluss Uecker ruhig und idyllisch seiner Mündung entgegen. Ein idealer Urlaubsort für Wassersportler und Erholungssuchende erwartet Sie.

Im Ort gibt es Freizeitangebote für jeden Geschmack: Fahrradverleih, Minigolfanlage, Bootsfahrten, u.v.m.

Gastaufnahmebedingungen

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Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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