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Heringsdorf

Anschrift 17406 - Stolpe/Usedom, DE
Personen max. 3

Das Appartement "Heringsdorf"  Im Landhof Stolpe ist mit einer Größe von 49m² gut geeignet für 2 Personen, auch mit einem Kind. Eine 3. Person findet ausreichend Platz auf der Schlafcouch im Wohnbereich.

Sie erreichen das Appartement im 2. Stock über eine Treppe oder auch mit dem Aufzug. Aus den Fenstern blicken Sie auf die Grünfläche hinter dem Landhof Richtung Westen zum Haff.
Im Schlafzimmer finden Sie einen kleinen Schreibtisch, im Wohnbereich einen Flachbildfernseher.

Die Wohnung ist mit einem Dusch-/Wannenbad incl. Fön ausgestattet. Eine Küchenzeile im hellen, kombinierten Wohn-/Essbereich ist komplett mit Backofen, Herd, Mikrowelle und Spülmaschine eingerichtet.

Der Landhof verfügt über freies WLan, kostenfreie Parkplätze und einen Spielplatz mit ausreichend Platz und Möglichkeiten auch zum gemütlichen Grillen. Fahrräder können untergestellt werden.

Sie können gegen Gebühr eine Waschmaschine und einen Trockner nutzen.

In unserem Café/ Bistro  "3 Tageszeiten" im Erdgeschoss können Sie in der Saison frühstücken. Schloss Stolpe, der Bäcker und das Restaurant "Remise" sind ca. 300m entfernt.





Gastaufnahmebedingungen

Gastaufnahmebedingungen

Ihre Anfrage

Ihre Anfrage wird direkt an den Gastgeber gesendet. Dieser wird sich dann direkt mit Ihnen in Verbindung setzen.

Unterrichtung zur Vermittlung verbundener Reiseleistungen

Formblatt zur Unterrichtung des Reisenden, wenn der Vermittler verbundener Reiseleistungen kein Beförderer ist, mit dem der Reisende einen die Rückbeförderung umfassenden Vertrag geschlossen hat, und die Vermittlung nach § 651w Absatz 1 Satz 1 Nummer 1 Bürgerlichen Gesetzbuchs erfolgt

Bei Buchung zusätzlicher Reiseleistungen für Ihre Reise über die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V im Anschluss an die Auswahl und Zahlung einer Reiseleistung können Sie die nach der Richtlinie (EU) 2015/2302 für Pauschalreisen geltende Rechte NICHT in Anspruch nehmen.
Daher ist die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V nicht für die ordnungsgemäße Erbringung solcher zusätzlichen Reiseleistungen verantwortlich. Bei Problemen wenden Sie sich bitte an den jeweiligen Leistungserbringer.
Die Verpflichtung zu Stellung eines sog. Reisepreissicherungsscheines entfällt, da die Tourismusverein OstseeInsel Usedom e.V selbst keine Zahlungen entgegennimmt.

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