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Keine Ferienwohnungen für Geimpfte in MV

Urteil: Verwaltungsgericht Greifswald



Besitzer von Ferienwohnungen in Mecklenburg-Vorpommern dürfen laut einem Beschluss des Verwaltungsgerichts Greifswald Gäste auch dann nicht beherbergen, wenn diese gegen Covid-19 geimpft oder von einer Covid-19-Erkrankung genesen sind. Das Gericht begründete das Urteil unter anderem damit, dass es derzeit keine hinreichend gesicherten wissenschaftlichen Erkenntnisse dahingehend gebe, dass durch Geimpfte oder Genesene keine Übertragung des Corona-Virus mehr erfolgen könne (Az. 4 B 122/21 HGW).

Die Antragssteller stammen aus Nordrhein-Westfalen und haben dem Gericht zufolge Ferienwohnungen im Ostseebad Heringsdorf auf Usedom. Sie wollten den Landrat des Landkreises Vorpommern-Greifswald dazu verpflichten, ihnen eine Ausnahmegenehmigung zu erteilen. Die Corona-Verordnung von Mecklenburg-Vorpommern verbietet Besitzern von Ferienwohnungen die Beherbergung von Gästen. An dieser Regelung gibt es laut Gericht keine ernsten Zweifel.

 



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