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Meldepflicht in Beherbergungsstätten

Gesetz zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren



Der Bundestag hat am Donnerstag, 11. Februar 2021, mit Mehrheit einen Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen von CDU/CSU und SPD „zur Erprobung weiterer elektronischer Verfahren zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten“ (19/26176) verabschiedet. Dafür stimmten CDU/CSU, SPD und AfD, dagegen stimmten Die Linke und Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenthaltung der FDP.

 

Darüber hinaus wurde ein Antrag der FDP-Fraktion mit der Forderung nach Bürokratieabbau mithilfe eines digitalen Meldescheins (19/9223) mit den Stimmen von CDU/CSU, SPD, AfD, Die Linke und Bündnis 90/die Grünen gegen die Stimmen der FDP zurückgewiesen. Den Entscheidungen lag eine Beschlussempfehlung des Ausschuss für Inneres und Heimat (19/26603) zugrunde.

 

Ein ebenfalls ein auf der Tagesordnung stehender Antrag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen mit dem Titel „Hotelmeldepflicht abschaffen – Risiken für Datenmissbrauch verringern“ (19/12372) wurde mit der Mehrheit von CDU/CSU, SPD und AfD gegen die Stimmen der Linksfraktion und der Grünen bei Enthaltung der FDP abgelehnt. Dazu lag eine weitere Beschlussempfehlung des Ausschuss für Inneres und Heimat (19/16547) vor.

 

Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen

 

Mit der Annahme des Gesetzentwurfs der Koalitionsfraktionen können durch die Einführung einer „Experimentierklausel“ im Bundesmeldegesetz „weitere elektronische Verfahren eines digitalen Meldeverfahrens in Beherbergungsstätten“ erprobt werden. Derzeit seien zur Erfüllung der besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten nur drei Verfahren einer elektronischen Identifizierung der zu beherbergenden Person zulässig, wie die Fraktionen ausführen.

 

Eine Möglichkeit zur Erprobung weiterer, innovativer Verfahren im Identitätsmanagement bestehe nicht. Daher sollen laut Begründung auf der Grundlage der Experimentierklausel für die Dauer von zwei Jahren Möglichkeiten getestet werden, „die Vorgaben zur besonderen Meldepflicht in Beherbergungsstätten durch innovative Verfahren im Identitätsmanagement zu erfüllen“.

 

Abgelehnter Antrag der Grünen

 

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen drang indes auf eine Abschaffung der allgemeinen Hotelmeldepflicht. Zugleich forderte sie in ihrem abgelehnten Antrag (19/12372) von der Bundesregierung, darauf hinzuwirken, dass die im Schengener Durchführungsübereinkommen geregelte „besondere Melde- und Ausweispflicht von beherbergten Ausländern“ aufgehoben wird. Wie die Fraktion ausführt, verpflichtet die Hotelmeldepflicht „alle Personen, die in einer Beherbergungsstätte übernachten, unabhängig von der Dauer ihres Aufenthaltes am Tag der Ankunft einen Meldeschein auszufüllen“ und die Speicherung dieser Daten für bis zu 15 Monate hinzunehmen.

 

Diese Regelung sorge in der Tourismusbranche seit langem für Unmut, so die Fraktion. Zum einen beanspruche die Meldepflicht einen erheblichen und bürokratischen Zeitaufwand. Zum anderen würden durch die „allein polizeirechtlich motivierte Hotelmeldepflicht“ alle Hotelgäste pauschal als potenzielle polizeiliche Gefährder oder potenzielle Straftäter angesehen, denn die Daten würden anlass- und ereignisunabhängig erfasst. Ausländische Reisende müssten sich zusätzlich noch mit einem Ausweisdokument gegenüber Privatpersonen legitimieren. Zudem handele es sich bei der Meldepflicht „um eine unverhältnismäßige, weil verdachtslose Datenerhebung auf Vorrat“.

 

Abgelehnter Antrag der FDP

 

Einen Bürokratieabbau erhoffte sich die FDP-Fraktion durch die Einführung digitaler Meldescheine. In ihrem abgelehnten Antrag (19/9223) forderte sie die Bundesregierung auf, „das Bundesmeldegesetz in Bezug auf Meldescheine für Beherbergungsstätten dahingehend zu reformieren, dass der Umgang mit Meldescheinen komplett digital abgebildet werden kann“.

 

Dabei sollte sichergestellt werden, „dass eine digitale Signatur (zum Beispiel elektronisch oder mobil) von Meldescheinen für Beherbergungsbetriebe ermöglicht wird“.  (sto/hau/ahe/11.02.2021)

 



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